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Was tun, wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht?

 

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hinter mir auftaucht?

Hier geben wir Ihnen wertvolle Tipps, so dass Sie in solchen Situationen richtig reagieren können, und die Einsatzkräfte nicht wertvolle Sekunden verlieren.

 

Rechtliche Grundlage

Der Gesetzgeber hat Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Hilfsdiensten in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraf 38 ein sogenanntes Wegerecht eingeräumt, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, um flüchtige Personen zu verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu erhalten. Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, was bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

 

Darum sollte bei allen Verkehrsteilnehmern das Motto gelten:

Keine Panik bei Blaulicht und Martinshorn – bewahren sie Ruhe! Orientieren sie sich: Woher
kommt das Signal? In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge? Wie viele Fahrzeuge sind es? Möglicherweise folgen weitere Fahrzeuge!

 

Beachten sie folgende Verhaltenstipps:

  • Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Straßenrand!
  • Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug einscheren lassen.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und notfalls anhalten.
  • Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn dies der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
  • Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.
  • Immer den Blinker setzen um den Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
  • Starten sie vor Unfallstellen keine „wilden Wendemanöver“, den anfahrenden Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert werden.

 

Folgende Tipps gelten für zwei- bzw. dreispurige Autobahnen:

  • Auf zweispurigen Autobahnen (siehe Bild unten) ist zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu bilden.
  • Bei einer dreispurigen Autobahn (siehe Bild unten) ist zwischen der mittleren und der linken Spur Platz für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
  • Schon bei beginnendem Stau genügend Abstand halten, damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen und die Rettungsgasse bilden kann.
  • Den rückwärtigen Verkehr durch Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten und vorsichtig zur Seite fahren.
  • Aufmerksam bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere Fahrzeuge.
  • Standspur freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei bleiben. Auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt fahren, wird (noch) mit einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg geahndet. Die Vorschriften gelten ebenso für Motorradfahrer.

 

2 Spurige Autobahn   3 Spurige Autobahn
     
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Bildquelle: www.hersche.at - Vielen Dank.


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